Fastenzeit – Ostern

Am Aschermittwoch beginnt die 40tägige Fastenzeit als Vorbereitung auf das Osterfest. In den christlichen Kirchen des Nahen Ostens ist diese Zeit meistens um eine bis zwei Wochen später angesetzt, weil der Ostertermin nach dem alten julianischen Kalender berechnet wird. Konkret heisst das, dass Ostern dieses Jahr an den Schneller Schulen am 28. April (eine Woche nach unserm Ostertermin) gefeiert wird.

In einer vom Islam geprägten Gesellschaft wird auch die Fastenzeit als Pendant zum Ramadan viel bewusster wahrgenommen, indem als Minimumzwei fleischlose Tage eingeschaltet werden; nicht am Sonntag, weil er als Tag der Auferstehung gilt. In manchen ostchristlichen Familien wird in der Fastenzeit sogar an allen sechs Wochentagen fleischlos gekocht. Und das christliche Osterfest rückt dann in eine gewisse Nähe zum islamischen Fastenbrechen. Das wird dann in der Osternachtliturgie im Libanon und in Jordanien auf eindrückliche Weise gefeiert, und das, wie gesagt dieses Jahr eine Woche nach unserm Osterfest, am 28. April.

Sowohl an der JLSS als auch an der TSS ist die Fastenzeit und Ostern bei allen Schülern präsent, genauso, wie auch Rücksicht auf die Gepflogenheiten im Ramadan genommen wird. Das ist Erziehung zum Frieden im gegenseitigen Respekt der religiösen und kulturellen Traditionen im konkreten Alltagsleben.

Mitten in der Fastenzeit, das ist auch mitten im Schuljahr findet am 30. März die GV des Schweizer Vereins für die Schneller Schulenstatt. Wir zeigen um 14.00 Uhr im Bullingerhaus an der Jurastrasse 13 in Aarau den Film «mit Büchern auf der Flucht», in welchem die TSS auch involviert ist. Sie sind herzlich zu diesem Anlass, auch wenn Sie nicht Vereînsmitglied sind, eingeladen. Dort informieren wir auch über den Stand der beiden Schulen, an denen das Schulprogramm in regulären Bahnen läuft. Mit der Zustimmung der GV werden wir an beiden Schulen schwerpunktmässig die Besoldung bestimmter Lehrpersonen übernehmen. 

Es würde uns natürlich freuen, wieder ein paar neue Mitglieder in den Verein aufnehmen zu dürfen.